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Was ist eigentlich gerade los in der Bildungspolitik? Nach all den Wahlen quer durch Deutschland gibt es ganz schön viele Neuerungen und Überraschungen. Die Studis in Thüringen zahlen nichts mehr und im Saarland schafft die CDU die Studiengebühren wieder ab, um Lafontaine ins Leere laufen zu lassen.
Haben sich tatsächlich die „politischen Koordinaten“ in der Hochschulpolitik verschoben? Oder geht die Umwandlung von Hochschulen in Unternehmen immer weiter und damit auch die Selbstfinanzierung der Studierenden? Was ist mit Bachelor/Master und Mitbestimmung?
Dieser Text hat sich die Aufgabe gesetzt, einen Überblick über alle neuen Landesregierungen zu schaffen. Mit der Erkenntnis, dass plakative Forderungen des Bildungsstreiks wie die Gebührenfreiheit zunehmend umgesetzt werden, viele andere aber nicht.
Anmerkung: Die Koalitionsverträge bieten weitaus mehr Diskussionspunkte, die uns als Studierende betreffen, als hier ausgeführt werden kann. Die behandelten Themen stellen sich mir aber als Kernelemente der Hochschulpolitik dar und dienen somit einem Überblick.
Stand: 01.11.2009
Saarland (CDU, FDP, Grüne)
Einen Koalitionsvertrag gibt es noch nicht, aber dem Verbot allgemeiner Studiengebühren haben die Fraktionen der CDU und FDP bereits zugestimmt, um sich in die Koalition zu retten. Immerhin haben es die Grünen damit geschafft, Kernelemente der schwarz-gelben Bildungspolitik zu kippen.
Bisher gilt im Saarland die staatliche Erlaubnis für Studiengebühren, nicht deren Vorschrift.
Leider lässt sich bisher über die weiteren Entwicklungen der Bildungspolitik an der Saar kaum etwas sagen, da ohne schriftliche Vereinbarungen keine Analyse möglich ist.
Sachsen (CDU, FDP)
Die neue Koalition in Sachsen wird keine allgemeinen Studiengebühren einführen; es wären auch die ersten in den Neuen Ländern. Im Koalitionsvertrag steht jedoch verschwurbelt:
„Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Über- schreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen.“
Sätze 1 und 3 erinnern an das Paket des sogenannten „Hochschulfreiheitsgesetzes“ und des geänderten Studienbeitragsgesetzes Nordrhein-Westfalens (NRW) von 2007 – formuliert und beschlossen unter schwarz-gelb. Auch dort wurde die finanzielle Autonomie der Hochschulen beschlossen, ebenso eine Erlaubnis, Studiengebühren von bis zu 500 € einzuführen. Dazu waren schließlich die Hochschulen auch gezwungen, da die staatlichen Mittel nicht mehr ausreichten.
Zudem kündigt Satz 2 Langzeitstudiengebühren an. Diese werden Studierende treffen, die bereits Kinder haben, Verwandte pflegen, engagiert sind oder schlichtweg arm sind und mehr arbeiten müssen. Zweitstudiengebühren gibt es bereits.
Ein Bekenntnis zu Wettbewerb zwischen den Hochschulen und größerer Autonomie ist ebenfalls verankert.
Desweiteren steht im Koalitionsvertrag:
„Studenten, die jetzt ein Lehramtsstudium in einer benötigten Fächerkombination aufnehmen und in entsprechender Qualität abschließen, erhalten eine Übernahmegarantie.[...] Wir wollen die leistungsbezogene Vergütung für Lehrer und eine hohe Flexibilität beim Personaleinsatz zwischen den Schulformen"
In welchem Umfang die Übernahmegarantie geschehen soll und ob es sich dabei um Beamtenstellen handeln wird, ist nicht erkennbar. Auch wird die „Flexibilität“ nicht weiter erläutert, doch man kann befürchten, dass Lehrkräfte entgegen ihrer pädagogischen Qualifizierung eingesetzt werden sollen.
Thüringen (CDU, SPD)
Auch die kommende Regierung von CDU und SPD hat einen vorläufigen Koalitionsvertrag online gestellt. Er besagt:
„Es besteht Einigkeit darin, den Verwaltungskostenbeitrag [Anm. d. Red.: etwa 50 € / Semester] an den Thüringer Hochschulen abzuschaffen.“
Außer Langzeitgebühren gibt es damit keine weiteren festen Kosten mehr für Thüringer Studierende. Darüber hinaus wird sich das Land im Bund für eine Bafög-Anpassung an die Inflation einsetzen. Die Autonomie der Hochschulen sowie die Mitbestimmungsrechte sollen bei jetzigem Stand lediglich evaluiert werden. Diese Bewertungen dürfen aus unserer Sicht aber nicht in einer Schublade verschwinden, sondern zum Ausbau studentischer Mitbestimmung führen.
Zum Lehramt heißt es:
„Die Koalition ergreift in der Kultusministerkonferenz die Initiative, gleichwertige Studienabschlüsse für alle Lehrämter festzuschreiben."
Bisher ist es für Lehramtstudierende schwierig, zum Berufseinstieg das Bundesland zu wechseln, die Initiative zur Homogenisierung soll dies erleichtern.
Desweiteren sollen die Wohnheimsplätze ausgebaut werden, es gibt ein Bekenntnis zur Förderung von Studentinnen und Wissenschaftlerinnen, die noch immer einen unverhältnismäßig kleinen Anteil an den Doktoranden und Professoren stellen.
So gut das auch zunächst klingt: Wie wir wissen, sind nicht die Absichten, sondern „was hinten rauskommt“ entscheidend. Und da müssen erstmal Taten folgen! Doch die Vorsätze sind begrüßenswert.
Auch in Thüringen wird jedoch eine Teilnahme am Exzellenzprogramm angestrebt und der Wettbewerb unter den Hochschulen bekräftigt. Der AK Bildung hat diese Tendenzen im Bildungsstreik kritisiert, denn sie befördern den Umbau der Universität von öffentlichen Einrichtungen zu Unternehmen. Zu dieser Thematik sei auch auf die aktuelle Seminarreihe des AK Bildung hingewiesen.
Schleswig-Holstein (CDU, FDP)
Ungleich stärker verklausuliert kommt der Koalitionsvertag Schleswig-Holsteins daher. Überraschend spricht sich auch diese Koalition gegen allgemeine Studiengebühren aus. Schließlich hatten 2004 die von der CDU regierten Länder gegen das bundesweite Verbot geklagt (Länderautonomie) und als erste Partei Studiengebühren durchgesetzt:
„CDU und FDP sind sich einig, dass reguläre Studiengänge (zu den Abschlüssen Bachelor, Master, Staatsexamen sowie […] Magister bzw. Diplom und das Promotionsstudium) frei von Studienbeiträgen sein sollen."
Ein Bekenntnis zur völligen Gebührenfreiheit fehlt hier, eine Einführung von Langzeitgebühren und Zweitstudiengebühren ist zu befürchten. Zumal die weiteren Punkte – im Gegensatz zu den ostdeutschen Programmen – eine deutlich neoliberale Einstellung zu Bildung offenbaren. So wird Privatschulen eine tragende Rolle im Bildungssystem zugebilligt, entlohnt durch eine zukünftig höhere staatliche Förderung.
Die Ziele des Bologna-Prozesses werden weiter verfolgt, aber die „übermäßige Arbeits- und Prüfungsbelastung der Studierenden“ soll verbessert werden. Ob unter Einbeziehung freier Persönlichkeitsbildung der Prozess mit dieser Regierung durchführbar ist, bleibt fraglich.
Zu den bisherigen Reformen schreibt die neue Koalition:
„In diesem Rahmen werden wir zugleich auch die Regelungen zu den Hochschul- und Universitätsräten überprüfen (insbesondere im Hinblick auf deren Zusammensetzung und Aufgaben) sowie die Schaffung einer Wissenschaftskommission als Beratungsinstanz für alle Fragen der Hochschulentwicklung unseres Landes zur Diskussion stellen."
Zu den Hochschulräten sei auf die letzte Ausgabe der Studierendenzeitung hingewiesen (online abrufbar), der Autor beschreibt sie als undemokratische, rein profitorientierte Gremien. Dass eine zentral eingesetzte Wissenschaftskommission die Vorgänge an den einzelnen Hochschulen besser beurteilen können soll als die gewählten Gremien vor Ort, erscheint mir auch zweifelhaft.
Eine Teilnahme an der Exzellenzinitiative soll vorangetrieben werden, die Autonomie im Personal- , aber nicht im Finanzbereich ausgebaut werden.
Besonders ins Auge sticht die angedachte Umwandlung der Uni Lübeck in eine Stiftungsuni:
„Wir werden die von der Universität Lübeck gewünschte Entwicklung hin zu einer Stiftungsuniversität sorgfältig prüfen und unsere Entscheidungen [...] auf das Ziel ausrichten, die künftige Entwicklung dieser Universität finanziell und strukturell besser abzusichern."
Die Erläuterung würde den Rahmen sprengen, doch letztlich handelt es sich (je nach Modell) um die mindestens stückweise Loslösung vom Staat und damit um eine Teilprivatisierung der Hochschule. Bisher wurde dieses (US-amerikanische) Modell beispielsweise in Göttingen und Frankfurt/Main angewandt. Eine Stellungnahme der GEW zum Frankfurter Modell erfasst viele wesentliche Punkte, bei uns online abrufbar unter www.akbildungstuttgart.de.
Brandenburg (SPD, Linke)
Anders als die bisher genannten Länder setzt Brandenburg auf strukturelle Veränderungen und aufgrund der Abwanderung lediglich auf die quantitative Beibehaltung der Studienplätze.
Im Koalitionsvertrag werden Erststudiengebühren ausgeschlossen, einschließlich Master. Aufgrund der Wortwahl ist jedoch die Einführung von Zweitstudien- und Langzeitgebühren zu befürchten. Bisher haben Studierende nur einen Verwaltungsbeitrag von circa 50,- € zu zahlen.
Der Bologna-Prozess soll evaluiert und stetig umgesetzt werden, weiter heißt es:
„Jede und jeder Studierende mit einem Bachelor-Abschluss muss die Chance haben, einen Masterstudiengang zu belegen."
Damit wird eine Kernforderung des Bildungsstreiks erfüllt, wobei es statt „Chance“ besser „Recht“ heißen sollte. Ob also lediglich eine statistisch ermittelte Zahl an Masterplätzen oder aber der gesetzliche Anspruch darauf kommt, muss man anhand der tatsächlichen Entscheidungen beurteilen.
Zur Mitbestimmung schreibt die Koalition:
„Die Mitwirkung an der Selbstverwaltung ist Recht und Pflicht aller Mitglieder. Sie müssen in den Selbstverwaltungsgremien angemessen vertreten sein."
Leider ist dieser Punkt nicht weiter ausformuliert, doch er zeigt, dass – obwohl bereits eine Verfasste Studierendenschaft exisitiert – dort noch Verbesserung möglich ist. Natürlich behält sich die Regierung aber mit dieser Formulierung auch vor, Mitsprache von Studierenden oder Angestellten beschneiden zu können.
Desweiteren unterstützt die Koalition die Einführung eines Tarifvertrags für studentische Beschäftigte. Dieser brächte, wie Berlin zeigt, deutliche Besserungen bei Bezahlung und Arbeitnehmerrechten wie Urlaub, Krankheitstage und Vertragslaufzeit mit sich.
Der Anteil von Frauen in Führungspositionen soll auf europäisches Niveau gesteigert werden. Dazu werden sogenannte „Wiedereinstigesstipendien“ und „Mentoring-Programme“ eingerichtet.
Zur Hochschulautonomie wird nichts geschrieben, jedoch wird eine engere Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft angestrebt. Neben einem Landespreis für „exzellente Lehre“ soll ebenso die weitere Teilnahme an der Exzellenzinitiative gefördert werden, die wir als Start in eine Zweiklassenbildung an den Hochschulen sehen.
Als einziges Land unter den betrachteten wird auch Augenmerk auf eine Verknüpfung universitärer Forschung und Klimaschutz gelegt.
Fazit
In der Übersicht gibt es gewaltige Unterschiede, aber auch länderübergreifende Trends in der Hochschulpolitik. So ist beinahe überall die Hochschulautonomie verankert, Erststudiengebühren werden ausgeschlossen oder abgeschafft. Die Wertschätzung von Bildung geht in der Regel nicht über die Arbeitsqualifikation hinaus, nur Thüringen betont die Persönlichkeitsentwicklung. Darüber hinaus streben beinahe alle Länder einen Ausbau der Lehrberufsbildung an.
Was noch immer fehlt, ist das Recht auf einen Masterplatz, der Umgang mit dem Staatsexamen und die Entschulung der Studiengänge.
Ob der Bildungsstreik tatsächlich Wirkung gezeigt hat, kann man ohne die politische Umsetzung noch nicht beurteilen. Dass sich aber auch im Westen CDU und FDP gegen die allgemeinen Studiengebühren aussprechen, kann als Erfolg gewertet werden. Leider hat sich aber die Grundeinstellung, Bildung sei eine (ver-) käufliche Ware, nicht geändert.
Alle genannten Papiere stehen auf unserer Homepage zum Download bereit:
www.akbildungstuttgart.de
Hintergrund: Der Autor ist Sprecher der Juso-Hochschulgruppe, Mitglied der SPD und bereits länger aktives Mitglied im AK Bildung. Die Auswahl und Bewertung der Themen ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Partei. Ich habe versucht, Gutes wie Schlechtes in allen Lagern zu berücksichtigen. Der Umgang mit Parteipolitik ist aus mir verständlichen Gründen ein verkrampfter an der Uni Stuttgart, ich hoffe aber, hiermit einen Teil zur Entspannung beitragen zu können.
Wie für alle Artikel gilt auch hier: Gegenmeinungen werden abgedruckt. |