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Gedruckte Artikel Ausgabe 1 - 20.07.2009 Quo vadis universitas?
Quo vadis universitas? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Björn Schembera   
Sonntag, den 19. Juli 2009 um 19:46 Uhr

"Der Universitätsrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Universität und schlägt Maßnahmen vor, die der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen." [1]

So wird der Universitätsrat auf der Website der Stuttgarter Uni vorgestellt. Dies scheint zunächst eine reichlich diffuse Beschreibung - "Verantwortung tragen" und "Erhöhung der Leistungsfähigkeit" kann vieles bedeuten.

Wirft man einen Blick in den entsprechenden Gesetzestext (§§20 Landeshochschulgesetz), welcher die Aufgaben der universitären Gremien festlegt, findet sich quasi der gleiche Wortlaut wieder [2]. Darüber hinaus ist interessant, dass der Unirat im Gesetzestext unverblümt als "Aufsichtsrat" betitelt wird - ein Terminus aus der Wirtschaft, der jenes Gremium bezeichnet, welches die Geschäftsführung überwacht.

Welche Macht hat der Unirat nun, wo der Senat doch eigentlich die Legislative und das Rektorat mit seinen Organen die Exektuive darstellen sollte? Sich weiter durch den Gesetzestext zu kämpfen ist die einzige Möglichkeit, Klarheit zu schaffen: Auffallend ist vor allem, dass der Unirat mit der Kompetenz ausgestattet ist, Beschlüsse über Struktur- und Entwicklungspläne, über den Haushaltsplan und über die Mittelverteilung zu fassen. Außerdem kann er Zustimmung oder Ablehnung zu Hochschulverträgen, Beteiligung an Unternehmen, Errichtung oder Aufhebung von Hochschuleinrichtungen sowie zu hochschulübergreifenden Kooperationen äußern.

Der Senat dagegen (§§19 LHG) ist in vielen Fällen nur berechtigt, eine Stellungnahme abzugeben, beispielsweise zu den wichtigen Struktur- und Entwicklungsplänen oder zum Haushaltsplan.

Dies zeigt, dass dem Unirat weitreichende Befugnisse durch das neue Landeshochschulgesetz von 2005 übertragen wurden. Für alle entscheidenden strukturellen Fragen besitzt er die Kompetenz, Beschlüsse zu fassen. Der Senat darf oft nur Stellung nehmen.

Baden-Württemberg ist hier "exzellent": Der hiesige Hochschulrat wurde mit den weitreichensten Kompetenzen in der ganzen BRD ausgestattet, wie eine empirische Studie [3] der Hans Böckler-Stiftung zeigt, die über einen statistischen Kompetenzindex die Bundesländer miteinander vergleicht.

Wer sitzt nun in diesem Unirat? Mehrheitlich universitätsfremde Mitglieder, deren Dominanz sogar per Gesetz vorgeschrieben ist. Exemplarisch sind es in Stuttgart sechs „Externe“, drei Professoren, ein Vertreter aus dem Mittelbau und einer aus der Gruppe der Studierenden [1].

Jedoch meint "extern" hier nicht einen gesellschaftlichen Querschnitt, sondern eine Besetzung der Posten mit Vertretern aus der Wirtschaft, vor allem aus Großunternehmen (beispielsweise der Unternehmensberater Roland Berger an der LMU München), oft aber auch mit Personen des öffentlichen Lebens, wo man sich fragen mag, wo die Kompetenzen der Jeweiligen liegen. So war Sabine Christiansen lange Zeit Mitglied des Unirats in Rostock - bestimmt hat sie dort die "Diskussionen" genau so "souverän" geführt wie in ihrer einstigen Talkshow. Gerne nimmt man im Unirat auch ausrangierte Politiker, wie z.B. Edmund Stoiber an der TU München. Details zur Besetzung von Uniräten finden sich in Bogumil et al. (2007) [3].

Eine Studie der Universität Duisburg-Essen [4] hat außerdem zum vorläufigen Ergebnis, dass bei der Besetzung des Hochschulrats Drittmittelgaben eine maßgebliche Rolle spielen könnten.

Wieso ein Aufsichtsrat, welcher de jure maximale Kompetenzen hat? Um die "Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit" voranzutreiben! Was das nun im konkreten Fall heißt, erläutert Wolfram Ressel im SPIEGEL [5] höchstpersönlich: "Wie ein Unternehmen müssen Sie Schwerpunkte setzen und können nicht alles machen. Man kann die Rahmenbedingungen, unter denen wir arbeiten, gutheißen oder nicht, aber sie sind nun mal da. Der Wettbewerbsdruck ist hoch, da bedarf es eines klaren Profils."

Die Studierenden, ProfessorInnen und MitarbeiterInnen können mittels des Unirats von einer kritischen Reflexion und angemessener Mitbestimmung ausgeschlossen oder zumindest kleingehalten werden und "unternehmerisches Bewußtsein" soll endlich auch an der Hochschule implementiert werden.

Der Unirat treibt letztere Entwicklung auf die Spitze, indem er als undemokratisches Gremium die Universität genau dorthin ausrichtet, wo sie von Bertelsmann & Co [6] gesehen werden möchte: Nicht nur eine unternehmerisch geführte, am Markt-Konkurrenzprinzip ausgerichtete Universität, sondern auch eine direkt von Unternehmern geführte Uni.

Ein aktueller Artikel auf Telepolis bringt es auf den Punkt: "Was darüber hinaus vernichtet wird, ist die Universität als Ort der gesellschaftlichen Reflexion und Kritik, die frei wäre in diesem Sinne, nämlich autonom im Sinne des Grundgesetzes. Die Reformhochschule von heute ist eine sinnfreie, gesellschaftlicher Aufgaben entbundene Uni-AG." [7]

Auswüchse wie der Masterplan sind nicht allein einem Hardliner wie Wolfram Ressel geschuldet, sondern gehen auf tieferliegende, strukturelle Probleme zurück.

 

[1] http://www.uni-stuttgart.de/ueberblick/organisation/organe/ , Zugriff 6.7.2009

[2] Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg, LHG §§20. http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/2_Hochschul_Gesetzblatt010105.pdf, 2005 , Zugriff 6.7.2009

[3] Bogumil et al: Hochschulräte als neues Steuerungsinstrument? Eine empirische Analyse der Mitglieder und Aufgabenbereiche, 2007

[4] http://www.uni-due.de/personal/PmWiki/index.php/Forschung/Hochschulraete, Zugriff 6.7.2009

[5] Der SPIEGEL, 26/2009, S. 40ff

[6] Ziegele, Frank et al. Hochschulrefom Baden-Württemberg 2000 - Stellungnahmen und Empfehlungen. http://www.che.de/downloads/AP27.pdf, 2000. Zugriff 8.7.2009

[7] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30669/1.html, Zugriff 8.7.2009

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 20. Juli 2009 um 21:50 Uhr
 

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