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Gedruckte Artikel Ausgabe 1 - 20.07.2009 Das Diktat von Lissabon
Das Diktat von Lissabon PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Alan Schink   
Sonntag, den 19. Juli 2009 um 20:10 Uhr

Eine skeptische Sicht auf den EU-Integrationsprozess

Am 2. Oktober stimmt Irland über unsere Freiheit ab. So jedenfalls sehen viele Kritiker die Situation um die Ratifizierung des Lissabonvertrags, welche ihre letzte Hürde wahrscheinlich in der zweiten Volksabstimmung der Iren finden wird. Von der politischen Linken, bis ins rechtskonservative Lager, hat sich mittlerweile in nahezu allen europäischen Mitgliedsstaaten eine Front gegen den Reformvertag aufgebaut, der eine Neuauflage des an Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten Vertrags über eine Verfassung für Europa ist. In der Bundesrepublik wurde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Unvereinbarkeit des Abkommens mit dem Grundgesetz geklagt. Vor drei Wochen, am 30. Juni, kam der Urteilsspruch aus Karlsruhe.

Vorneweg: dieser Text ist keine direkte Auseinandersetzung mit den Artikeln und Protokollen des Lisabonner Reformvertrags. Schon deshalb, weil die rechtspolitische Lage diesbezüglich so umfangreich und unübersichtlich ist, wird hier darauf verzichtet, den Gegenstand auf dieser Ebene anzugehen. Stattdessen beziehen sich die folgenden Zeilen auf die Kritik von Methoden und Akteuren, die den derzeitigen sog. 'EU-Integrationsprozess' prägen. Über den Integrationsprozess im Allgemeinen ebenso, wie über den Vertrag von Lissabon, fehlt es in vielerlei Hinsicht an Aufklärung, obwohl seine Implikationen im Falle einer Ratifizierung weitreichend und für jeden EU-Bürger von höchster Bedeutung sein werden. Genau deshalb also – und weil es unmöglich ist, den Lissabonvertrag ohne den rechtshistorischen Kontext des über 50-jährigen europäischen Integrationsprozesses angemessen zu diskutieren - werden im Folgenden wichtige Kritikpunkte und Hintergründe in Form einer 'Meta'-Kritik kurz und provokant erläutert; mit der Motivation, den interessierten Leser zum Nachdenken und zur Eigenrecherche über dieses Thema anzuregen. Diese (Form der) Darlegung soll niemanden daran hindern, Kritik an ihr zu üben - im Gegenteil: sie schreit danach, ruft dazu auf, eine Gegenmeinung zu verfassen.

Verfassungsgericht genehmigt Vertrag mit Einschränkungen

Vor drei Wochen fällte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im Fall der Klage gegen den Vertrag von Lissabon, die von mehreren Politikern und Privatpersonen auf den Weg gebracht wurde. Der Professor für Völkerrecht, Gregor Schirmer, fasst wichtige Anklagepunkte zusammen: „Die Linksfraktion und ihre Mitglieder machten im Schwerpunkt die Verletzung des in Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) verankerten demokratischen Prinzips durch den Lissabonner Vertrag geltend. Oskar Lafontaine, einer der beiden Fraktionsvorsitzenden, verwies in seinem Plädoyer in der mündlichen Verhandlung auf das demokratische Defizit, die soziale und ökonomische Fehlorientierung und die Militarisierung der EU. Die anderen Antragsteller behaupteten vor allem, daß der Lissabonner Vertrag den Grundsatz der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik verletze.“(1) Die Antragsgegner waren übrigens Bundesaußenminister Frank Walter Steinmeier, sowie unser allseits geschätzter Innenminister, Wolfgang Schäuble.

Das Urteil wurde mit gemischten Gefühlen von Seiten der Kläger rezipiert: einer der Hauptkläger, der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, sagte, das Urteil sei „ein enormer Erfolg“;(2) während der Verfasser einer über 300-seitigen Klageschrift, der Erlanger Rechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider, nüchtern von einem ungebremsten Weg in die „EU-Diktatur“ spricht.(3) Schirmer schreibt: „Das Bundesverfassungsgericht ist in den Herrschaftsmechanismus dieses Staates eingebaut und kann in einer solchen Grundsatzfrage mit internationalen Dimensionen wie der Durchsetzung von Lissabon keine der herrschenden Politik zuwiderlaufende Entscheidung treffen. (...) Das Ja des Gerichts zu Lissabon ist nicht gerade ein Sieg für all jene, die den Lissabonner Vertrag ablehnen.“

In Brüssel begrüßt man, wie zu erwarten, das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts und sieht es als Bestätigung für das umfassende Vertragswerk und den weiteren Integrationsprozess.(4)

Erschreckende Unwissenheit

Mal ganz ehrlich: Wer kann von sich behaupten, er habe einen Überblick über die rechtspolitische Lage in der Europäischen Union? Wer kann die Kompetenzen der unterschiedlichen EU-Institutionen von den nationalstaatlichen abgrenzen? Und wer weiß auf Anhieb, wieviele Sterne die EU-Flagge hat? 12? - Richtig! Wer die letzte Frage korrekt beantworten konnte, der weiß immerhin mehr als unsere Volksvertreter im Bundestag; diese wurden bei der Ratifizierung des Reformvertags, von Reportern der ARD-Sendung „Panorama“, zu dessen inhaltlichen Kernpunkten befragt, wobei sie ausnahmslos falsche oder keine Antworten gaben. Die ARD-Reportage war ein Schlag ins Gesicht der deutschen Politik, weil alle Fragen, die die Journalisten den Politikern stellten, anhand einer kurzen Lektüre von Info-Broschüren, die für die Bundesbürger gedacht waren, hätten beantwortet werden können. Doch die eigentliche Blamage für die deutschen Abgeordneten war die Frage der ARD-Reporter nach der Anzahl der Sterne auf der EU-Flagge, die - sozusagen zur Ehrenrettung – am Schluss an die Politiker gestellt wurde: keiner von den über zwanzig befragten Bundestagsabgeordneten, darunter Mitglieder aus allen Parteien, konnte eine korrekte Antwort auf diese triviale Frage geben.(5)

Obwohl die Bundestagsabgeordneten sich und ihre Parteien ordentlich blamiert haben, muss angemerkt werden, dass es wohl niemanden gibt, der den Lissabonvortrag in all seinen rechtspraktischen Implikationen und Auswirkungen zu verstehen und vorherzusehen vermag; denn dazu müsste man ihn erst einmal überblicken können. Man müsste zehntausende von Seiten, zu welchen es Querverweise und Interpretationen gibt, und die sich über ein halbes Jahrhundert europäischer Geschichte entwickelt haben, studieren und begreifen. Allein das vom Bundestag ratifizierte Vertragswerk umfasst 274 Seiten, eine einzige, der dagegen erhobene Klageschriften, die von Schachtschneider, bereits 349. Schon hier setzt die Kritik vieler Lissabon-Gegner an: ein Vertrag, der für eine Union, mit über 500 Millionen Einwohnern, in entscheidenden Bereichen wie Demokratie, Militär und Soziales Rechtsgültigkeit beansprucht, ja die Verfassungssouveränität der Mitgliedstaaten zu untergraben droht, ist noch nicht einmal für viele Experten überschau- und einschätzbar. Die deutschen Abgeordneten haben also einen Vertrag ratifiziert, von dem sie selbst nicht wissen, auf welchen Weg er uns bringt. Tobias Pflüger (Linke) schreibt dazu passend: „Der Deutsche Bundestag hatte sich selbst mit der Zustimmung zum Lissabonner Vertrag entmachtet. [...] Die Mehrheit im Bundestag hat sich blamiert: Die Abgeordneten von CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen haben mit dem Lissabonvertrag ihre eigenen Entscheidungsrechte in so zentralen Punkten wie dem Militäreinsatz deutscher Soldaten selbst beschnitten.“(6)

Methoden: Ignoranz und Diffamierung

Zu denken geben, sollte bereits die Vorgeschichte des Lissabonvertrages. Dem Reformvertrag ging der eingangs erwähnte Vertrag über eine Verfassung für Europa voraus, der ursprünglich am 1. November 2006 hätte in Kraft treten sollen, aber wegen seiner Ablehnung in den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden keine Rechtsgültigkeit erlangte. Weil es zum europäischen Integrationsprozess aber „keine Alternative“ (wenigstens hierbei sind sich alle Bundestagsparteien von der Linken bis zur CDU einig) gibt, musste ein neuer Vertrag her – zumindest formal. Inhaltlich wurden die entscheidenden Punkte des Verfassungsvertrages in den Lissabonvertrag übernommen und – ganz wichtig – der Name wurde geändert. Wie dieser neue Vertrag zustande kam, was die Kernpunkte sind, wer ihn geschrieben hat und welche Interessen dahinter stehen, darüber gibt es in der öffentlichen Debatte – gemeinhin in den Massenmedien - wenig bis gar keine Aufklärung. Nicht einmal in der Politik bemühen sich die Befürworter von Lissabon um die Thematisierung solcher Fragen. Die Ausnahme, das Korrektiv bilden alternative und kleine Medien, die jedoch meist nur im Internet und oft an den politischen Rändern zu finden sind. Mittlerweile lehnen aber auch kleinere Parteien, von der Linken, über die ödp, bishin zur jungen Piratenpartei den Vertrag von Lissabon ab, während die Bundestagsparteien CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne ihn unterstützen, sich aber davor hüten, das zum Wahlkampfthema zu machen.

Doch zurück zum EU-Integrationsprozess: mit einem 'neuen' Vertrag, so schien es, sollten schließlich die letzten Kritiker überzeugt werden und der alternativlose Integrationsprozess konnte, nach kurzzeitigem Werkeln hinter den Kulissen, weitergehen; erneute Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden lehnte man aber vorsichtshalber ab. Dafür kam nun die Absage aus Irland: ein kleines Volk widersetzte sich dem EU-Imperium und stimmte – welch Bosheit! - mit 'Nein'. Brüssel stand unter Schock, ebenso Merkel und Sarkozy: Das können die nicht ernst meinen! Sogar der taz war das zuviel und schon war von den „Querulanten auf der Insel“ die Rede, von denen man sich die psycho-historische Frage stellte: „Was ist das für ein Volk?“(7) Nach langem Rätseln, Fragen und Fordern gaben die 'Eurokraten' Dublin aber eine zweite Chance und lassen die Iren nun noch einmal über ihre und unsere Zukunft abstimmen (siehe oben). Das nennt sich wahre Demokratie: wenn das Ergebnis so lange offen und anfechtbar ist, bis es stimmt.

Übrigens: das Argument der intereuropäischen politischen Elite, man könne das Volk nicht über einen solch wichtigen und komplizierten Vertrag abstimmen lassen, da es 'keine Ahnung' habe, wird bereits am obigen Beispiel der deutschen Bundestagsabgeordneten hinfällig.

Welche Bedeutung die Ratifizierung des EU-Vertrages hat, mussten auch die Tschechen im Allgemeinen, und ihr Präsident Vaclav Klaus im Besonderen, erfahren. Klaus, nachdem er sich im Oktober 2008 weigerte den Vertrag für Tschechien zu unterschreiben – und damit rechtsgültig zu machen -, weil er zunächst die Urteile der Verfassungsklagen in Deutschland, Tschechien und Polen abwarten wollte, wurde von Merkel aufgefordert die Ratifizierung unumgänglich vorzunehmen und von Nicolas Sarkozy und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Hans Gert Pöttering, verbal heftig attackiert. Klaus prangerte daraufhin in einer Rede im europäischen Parlament an, dass jede Kritik und jede Opposition zu Lissabon mit einer EU-feindlichen Haltung gleichgesetzt werde, Kritiker systematisch mundtot gemacht und diffamiert würden. Der tschechische Präsident, der seit Januar diesen Jahres die EU-Ratspräsidentschaft inne hat, erntete Buhrufe und viele Parlamentarier verließen während seiner Ansprache den Saal.(8)

Akteure: Bertelsmann

Obwohl und gerade weil die Abfassung so intransparent verlief, die personellen Akteure und ihre Interessenlagen nur mühsam ausgemacht werden können, kann der Vertrag von Lissabon als Produkt elitärer Machart bezeichnet werden. Ein wichtiger und bekannter Mitverfasser des Vertrages ist Bertelsmann.(9) Der Krake Bertelsmann, der seine Fangarme im Bereich TV, z.B. über die RTL-Group, im Printbereich, über G+J (Stern, Spiegel) sowie im Dienstleistungsbereich (Arvato) hat, nimmt seit Jahren über Lobbyisten auch Einfluss auf politische Entscheidungen im Gesundheits- und Arbeitswesen. Des weiteren können sich jene Studenten an Bertelsmann, bzw. direkt das Centrum für Hochschulpolitik (CHE) wenden, die sich für die jüngsten Entwicklungn im Hochschulwesen, etwa die Einführung der Studiengebühren, bedanken wollen. Die Mitwirkung der Gütersloher am Reformvertrag erfolgte über das Centrum für angewandte Politikforschung (CAP) in München. „Die große Stärke des von Bertelsmann eingerichteten CAP-Instituts ist“, heißt es bei Wernicke und Bultmann, „den Diskussionprozess [für die EU-Integration] durch entsprechende Briefing-Papiere und die Organisation von Debatten vorstrukturiert zu haben.“(10)

Anhand verschiedener Veranstaltungen, ausgearbeiteter Strategiepapiere und Lobbyisten, wie Elmar Brok, mischt Bertelsmann direkt oder indirekt an der EU-Integration mit und fordert in seinem Strategie-Papier, welches den euphemistischen Titel „A European Defense Strategy“ trägt, u.a. eine neue militärische Ausrichtung der EU: „Was Europa braucht, ist eine Streitmacht, die an jedem beliebigen Punkt der Erde eingreifen, kämpfen, essen, bleiben kann.“(11) Niedergeschlagen hat sich diese Ideologie direkt im Artikel zu „Bestimmungen über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ im Vertrag, wo es heißt: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ Was sich der Bertelsmann-Konzern selbst von solch einer sicherheitspolitischen Richtung erhofft? - Vermutlich neue Aufgabenfelder für seine Dienstleister wie Arvato, die im militärischen Sektor z.B. logistische Aufgaben übernehmen können.

Inhalte: Mehr Freiheiten – aber nur für die Großen

Die Kernkritik der Gegner richtet sich meist gegen die drei folgenden Punkte des Lissabonvertages. Zunächst gegen die Deregulierung in allen Wirtschaftsbereichen: durch Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit, werden vor allem Wettbewerbsvorteile für multinationale Großkonzerne geschaffen. In den „Allgemeine(n) Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union“ des Reformvertrags heißt es: „Die Union legt die gemeinsame Politik sowie Maßnahmen fest, führt diese durch und setzt sich für ein hohes Maß an Zusammenarbeit auf allen Gebieten der internationalen Beziehungen ein, um (...) die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft zu fördern, unter anderem auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse.“ Gerade in Zeiten einer Finanz- und Wirtschaftskrise, die hauptsächlich durch maßlose Deregulierungen im Finanz- und Wirtschaftssektor in den vergangenen Jahren mitverschuldet ist, klingen solche Paragraphen mehr als zynisch und unverantwortlich.

Wohingegen die Wettbewerbsfreiheit erweitert wird, ist von der Freiheit der EU-Bürger zur Mitgestaltung der Politik nichts zu spüren. Im Gegenteil: das Demokratiedefizit der Europäischen Union äußert sich bereits darin, dass das Europaparlament, zwar dem Namen, aber nicht der Sache nach, ein Parlament ist: es hat kein Legitimations- und kein Initiativrecht. Auch das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil ein „strukurelle(s) Demokratiedefizit“ (Schirmer) „der europäischen Hoheitsgewalt“ fest. Schachtschneider geht noch weiter: Für den Kantianer mündet der Integrationsprozess in eine bürokratische Diktatur. Er sieht die Freiheit und damit das für ihn grundsätzliche Recht des „Menschen, als Mensch“, der „ein Recht auf Recht“ hat, bedroht.(12) Die eigentliche Macht in der Union, so Schachtschneider, hat (bereits heute) der Europäische Gerichtshof, welcher das Recht setzt und sich über die jeweiligen Verfassungen der Mitgliedsstaaten in vielen Bereichen umgehen kann.(13)

Der letzte Kritikpunkt richtet sich gemeinhin gegen die geplante Aufrüstung der militärischen Streitkräfte in der EU, welche zuvor bereits angeschnitten wurde. Ganz nach Bertelsmann-Doktrin, soll es eine gemeinsame „Europäische Verteidigungsagentur“ geben, die, nach Auffassung von Experten, zusammen mit namhaften Rüstungsunternehmen einen 'EU-militärisch-industriellen-Komplex' bilden wird. Vorantreiben soll die Aufrüstung vor allem der 'harte Kern' der EU-Staaten: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien etc. Nicht nur die Begründung zur Aufrüstung mit der „Terrorbekämpfung“ erinnert hier an das Vorbild USA, welches man in hegemonialer Hinsicht offenbar kopieren will.(14)

Zusammengefasst

Bereits heute werden über 80 Prozent der Gesetze und Verordnungen, der Normen und Leitlinien, die für die Bundesrepublik relevant sind, nicht in Deutschland, sondern in Brüssel gemacht; betroffen sind alle Bereiche vom Lebensmittelrecht über das Unternehmensrecht bis hin zur gesetzlichen Normierung von Kinderspielzeug. Recht wird tagtäglich in Brüssel gesetzt und ausgelegt - von einem Gerichtshof, dessen Legitimationsgrundlage fragwürdig ist und auf den wir so gut wie keinen Einfluss haben, von Richtern, die selbst keinen Überblick über die unterschiedlichen Rechtslagen der 27 Mitgliedstaaten haben können; Schachtschneider weist auf die praktische Unmöglichkeit hin, auch nur die Rechtsordnung eines einzigen Staates bis ins Detail überblicken zu können, von 27 ganz zu schweigen. Recht wird also tagtäglich geschaffen, verändert und gesprochen, aber anhand welcher Kriterien, zu welchem Zweck und mit welchen Auswirkungen – und vor allem: In wessen Namen? Wir wissen nichts über die Vorgänge in Brüssel – womit wir wieder am Anfang wären. Der renommierte finnische Völkerrechtler und ebenfalls Kritiker des EU-Integrationsprozesses, Martii Koskenniemi, beschrieb auf der Züricher Tagung „Auslaufmodell Demokratie?“ das Entstehen und Vergehen von Recht und Ordnung metaphorisch:

„When we go to sleep, in the case of law, there is nothing, a desert. But when we wake up in the morning, suddenly, there might be a jungle of laws and orders and no one knows, where it came from.“(15)

Betrachtet man abschließend die Akteure, die Methoden und die inhaltlichen Aspekte rund um den gesamten Integrationsprozess und den Lissabonner Vertrag, so kann zusammenfassend gesagt werden: die Akteure sind politische Eliten, deren Interessen und Beeinflussung von außen großteils im Verborgenen liegt; ihre Methoden sind höchst undemokratisch: der Vertrag muss kommen, es gibt keine öffentliche Aufklärungsarbeit, keine Volksentscheide (Ausnahme: Irland) und nicht selten wird die Opposition als euroskeptisch und reaktionär diffamiert; die Inhalte sind, zusammengefasst: die Abgabe entscheidender Kompetenzen an die Brüsseler Bürokratie, die verordnete Zentralisierung und Aufrüstung des Militärs, sowie die Deregulierung der Wirtschafts- und Finanzmärkte. Die vermeintliche 'Stärkung' des Parlaments, von der bei den Lissabon-Befürwortern immer wieder die Rede ist, ist hinfällig, da ein Parlament, dem die entscheidenden Befugnisse, das Initiativ- und das Beschlussrecht, fehlen, schlicht nicht den rechtlichen Status eines solchen hat.

Im Grunde kann man den Fall 'Reformvertrag' darauf herunterbrechen, dass ein Konflikt zwischen jenen besteht, die eine „handlungsfähige EU“ um jeden Preis wollen, und jenen, die Angst haben, entscheidende Kompetenzen abzugeben und Rechte, die auf nationalstaatlicher Ebene noch rudimentär vorhanden sind, zu verlieren. Die Eurokraten versprechen zwar, das Konstrukt 'top down' demokratisch zu machen, wenn der Vertrag erst einmal ratifiziert ist. Die Kritiker nehmen ihnen das aber nicht ab. In Ansehung der oben aufgeführten Punkte gibt es für eine gesunde Skepsis auch mehr als gute Gründe. Ein 'Nein' der Iren am 2. Oktober, wäre, um Schirmer zu zitieren, „möglich und wünschenswert“ und für „den Fortgang der europäischen Integration kein Unglück. Im Gegenteil: Ein neuer Ansatz für die Erarbeitung, Diskussion und Verabschiedung einer echten Verfassung der Union durch die Völker wäre gegeben.“

Quellen:

(1) Ja, aber, Gregor Schirmer, junge Welt, 08.07.09 http://www.jungewelt.de/2009/07-08/041.php

(2) „Ein enormer Erfolg“, SPIEGEL-ONLINE, 30.06.09 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,633523,00.html

(3) Vortrag Schachtschneider, Fulda, 04.07.09 http://www.nuoviso.tv/politik-a-recht/der-lissabonner-vertrag.html

(4) Brüssel bejubelt Karlsruher Urteil, SPIEGEL-ONLINE, 30.06.09 http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,633518,00.html

(5) PANORAMA, ARD, 12.05.05 http://daserste.ndr.de/panorama/media/euverfassung100.html

(6) http://www.lebenshaus-alb.de/magazin/005801.html

(7) „Die Querulanten von der Insel“, taz, 14.06.08 http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/die-querulanten-von-der-insel/

(8) Pressestatement Klaus: http://www.youtube.com/watch?v=Wwfe8pac7AA

Demokratie im Parlament: http://tinyurl.com/lvrp7q und http://tinyurl.com/nrpayr

(9) Vgl. Wernicke, Bultmann: Netzwerk der Macht – Bertelsmann, Marburg, 2007

(10) Ebd. S. 447

(11) Ebd. S. 455

(12) Ist Europa noch zu retten?, PHOENIX Runde, 01.07.08 Auszug: http://www.youtube.com/watch?v=sMPi2it6WGI&hl=de

(13) Vortrag Schachtschneider, Salzburg, März 2007 http://tinyurl.com/mpugh3 Vgl. auch (3)

(14) Vgl. Wernicke, Bultmann, S. 455ff auch: http://www.schattenblick.info/infopool/europool/politik/eupsi056.html

(15) Sinngemäß zitiert nach Martti Koskenniemi, auf der Veranstaltung „Auslaufmodell Demokratie?“, Zürich, 28.05.09

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. Juli 2009 um 12:23 Uhr
 

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