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Verhältnis zur Rüstung
Ein Staat, der sich auf friedliche Völkerverständigung beruft wie die Bundesrepublik, muss sich fragen, inwiefern er dieses selbstauferlegte Gebot auch einhält. Stellt er eine Armee, erlaubt er Rüstungsindustrie und den Rüstungsexport und wenn ja, aufgrund welcher Grundsätze? Diese Frage muss immer wieder neu gestellt werden, weil sich die Antworten gesellschaftlich ständig wandeln. Zur Zeit wird beispielsweise Anklage in den USA gegen Daimler und Rhein-Metall erhoben, da sie dem Apartheid-Regime Südafrikas vor über zwanzig Jahren Waffensysteme geliefert haben sollen, die offensichtlich der Unterdrückung der schwarzen Aufstände dienten. Ebenso ist in der Masse die Zustimmung zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr in Ablehnung umgeschlagen (März 2002: 62% Befürwortung, Dez. 2009: 27%).

Und auch sonst ist Deutschland nicht sehr zurückhaltend mit seinen Rüstungsexporten, die für Nicht-NATO-Staaten vom Wirtschaftsministerium kontrolliert werden. Lieferungen von atomfähigen U-Booten nach Israel (2005) oder Kampfpanzern für Singapur (2007); seit 2003 ist Deutschland der drittgrößte Waffenexporteur der Welt. Hauptsächlich gehen die Verkäufe in die NATO-Staaten wie die USA, Großbritannien, Griechenland und die Türkei, 10% (379,1 Mio. EUR) gehen in Entwicklungsländer. Auch Länder in Krisen werden beliefert wie die Beispiele Afghanistan, Pakistan und Indien zeigen. Mit den letztgenannten Ländern beliefert Deutschland sogar zwei im Konflikt stehende Staaten.
Am öffentlichen Bewusstsein scheint das vorbei zu gehen.
| Kurzinfo: Was ist die „Zivilklausel“?
Die Zivilklausel wurde in der Nachkriegszeit für Kernforschungsinstitute eingeführt, deren Forschung „ausschließlich friedlichen Zwecken“ dienen darf. Das bedeutet, dass explizit als militärisch ausgewiesene Forschungsvorhaben nicht durchgeführt werden dürfen. Sie verbietet allerdings nicht Forschung, die eventuell militärischen Zwecken dienen könnte. Bei vielen Grundlagen ist die Verwendung der Ergebnisse schließlich noch völlig offen und betrifft überhaupt nicht die Forschungsfrage, sondern wird erst durch Ingenieure einer Anwendung zugeführt!
Mit der Zivilklausel sollte die Forschung an Kernwaffen in Westdeutschland unterbunden werden.
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Zivilklausel auch an Unis?
Welche Rolle also übernehmen Hochschulen in diesem Prozess, welche können sie übernehmen? Hochschulen können als Vorbild einer friedlichen Gesellschaft dienen, auch wenn die Welt selten friedlich ist; was in gewissem Maße auch daran liegt, dass genug Waffen zum Töten vorhanden sind: auf allen Seiten!
Die Hochschulzivilklausel will diesen Schritt der gesellschaftlichen Verantwortung aufzeigen und die fortschreitende Technologisierung von Kriegsmaterial und deren Finanzierung im öffentlichen Bereich beenden.
Das entzöge der Rüstungsindustrie zumindest die Akzeptanz an den Hochschulen und wirkte so hoffentlich dauerhaft in die Gesellschaft hinein.
In Karlsruhe gab es daher kaum eine andere Frage, die so intensiv im Rahmen der KIT-Gründung geführt wurde wie die der Zivilklausel. Das KIT, das Karlsruher Institut für Technologie, wurde aus dem Forschungszentrum Karlsruhe und der dortigen Universität gebildet. Seit Oktober letzten Jahres ist der Zusammenschluss, der durch die Exzellenzinitiative gefördert wurde, vollendet, eine gemeinsame Satzung gibt es aber noch nicht. Personalrat sowie Studierende setzen sich für eine Zivilklausel für das gesamte KIT ein, bisher galt sie nur für das Forschungszentrum Karlsruhe; nach dem Willen der Regierung soll es auch dabei bleiben. Grund für die gewollte Übernahme ist, dass nun unter einem Dach Rüstungsforschung und Kernenergieforschung betrieben werden dürfen; ersteres an der Uni, zweiteres im Großforschungsbereich.
Letztes Jahr sprachen sich die Studierenden in einer Urabstimmung mit 63% für eine Zivilklausel aus, die Wahlbeteiligung lag bei 19,4%, überdurchschnittlich für Uniwahlen.
Am 17.12.2009 hat der Senat der Uni Tübingen auf Initiative der Besetzung folgende Passage in die Präambel der Grundordnung, also der Satzung, aufgenommen: „Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.“ Satzungsänderungen müssen in Baden-Württemberg noch vom Ministerium für Wissenschaft genehmigt werden, dies steht noch aus. Jedoch ist es bemerkenswert, dass sich der Senat dafür ausgesprochen hat; schließlich wird hier die Lehre mit einbezogen und gleichzeitig eine Art „Ökoklausel“ formuliert.
Auch für Stuttgart wäre dies eine gute Möglichkeit! Der einzige stärker betroffene Bereich wäre wohl die Luft- und Raumfahrttechnik, Fakultät 6. Die Umsetzung der Klausel würde hier wahrscheinlich wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen (Zahlen liegen uns momentan leider nicht vor), doch sollten sich öffentliche Lehre und Forschung auch immer mit gesellschaftlichen Zielen decken. Es stellt sich also die Frage, ob die Gelder der Rüstungsindustrie und damit die indirekte Förderung von Waffenherstellung und -export wichtiger sind als das Streben nach Völkerverständigung und Frieden; so abgedroschen das auch klingen mag.
Wir könnten an der Uni Stuttgart damit ein Zeichen setzen, dass auch in sensiblen Bereichen der Lehre und Forschung auf militärische Zusammenarbeit verzichtet werden kann und aufhören, unseren Teil zu bewaffneten Konflikten in der Welt zu leisten.
Nils Langer, Luft- und Raumfahrttechnik, 9. Semester
Juso-Hochschulgruppe Uni Stuttgart
Quellen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Rüstungsexport 2007
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/ruestungsexportbericht-2007,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
Pressestelle KIT
(Telefonat)
Telepolis Online (Heise Verlag): „Späte Anklage“, 08.02.2010
http://www.heise.de/tp/blogs/8/147035
Fachschaftsrat Uni Tübingen
http://www.fsrvv.de/2009/12/die-forschung-an-der-universitat-tubingen-soll-freidlichen-zwecken-dienen-tubingen-hat-jetzt-eine-zivilklausel/
UstA Uni Karlsruhe; Wahlausschuss
http://www.usta.de/Wahl/Ergebnisse-2009/wahlbeteiligung.html?cache_dummy=1233082279
Hamburger Abendblatt Online: 01.07.2009
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1078653/61-Prozent-der-Deutschen-Raus-aus-Afghanistan.html
Infratest Dimap, Dezember 2009:
http://www.infratest-dimap.de/uploads/media/dt0912_bericht.pdf
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