Vortrag über das neue Versammlungsrecht
Am Montag fand in Stadtmitte der erste Vortrag von Thomas Trüten über das neue Versammlungsgesetz statt, den Markus Spreitzer mit einer Powerpoint-Präsentation begleitete. Trüten schilderte erst die Entstehung des „Stuttgarter Bündnisses gegen das neue Versammlungsrecht”, dem über 100 Organisationen und auch Einzelpersonen angehören. Der Hinweis auf einen brutalen Polizeiübergriff in Berlin auf ein Treffen zur Vorbereitung des Bildungsstreiks am 17. Mai machte den Zusammenhang mit dem Bildungsstreik offensichtlich. Der Vortrag skizzierte den gesellschaftlichen Hintergrund der Regierungs-Bemühungen zur Einschränkung demokratischer Rechte, der Wirtschaftskrise und den Ansätzen zur Gegenwehr. Sehr komisch wirkten dabei Zitate von renommierten Wirtschaftsforschungsinstituten, die erst wenige Monate alt waren, sich aber schon als völlig falsch erwiesen haben. Maßnahmen wie die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes sollten einem sozialen Flächenbrand vorbeugen. Maßnahmen wie die Verschärfung des Versammlungsgesetzes dienten mit anderen Mitteln demselben Ziel. An vielen Beispielen wurde deutlich, dass das geplante Gesetz demokratische Rechte massiv einschränkt: Die Vorschrift, die persönlichen Daten von Ordnern zu übermitteln, das Verbot einheitlicher Kleidung, wenn sie einschüchternd wirken könnte, die Reglementierung von Saalveranstaltungen etc. Oft handelt es sich bei den Vorschriften um Gummiparagraphen. Es wurde deutlich, dass die offizielle Begründung der Gesetzesverschärfung, der Kampf gegen Nazis, überhaupt nicht glaubhaft ist, im Gegenteil Aktionen gegen Nazis erschwert werden. Trüten betonte, dass sich das Bündnis auf den Minimalkonsens geeinigt hat, die Verschärfung des bestehenden Versammlungsrechts zu bekämpfen. Es wurde aber in der Diskussion deutlich, dass das bestehende Recht und noch mehr seine Handhabung durch die Polizei die Versammlungsfreiheit schon drastisch einschränkt.
 Es wurde auch deutlich, dass die von der CSU-FDP-Koalition beschlossenen Änderungen des bayerischen Gesetzes, den das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung teilweise gekippt hat, die Hauptknackpunkte bestehen lassen. Ein weiteres Diskussionsthema war die Frage, wann das Gesetz im Baden-Württembergischen Landtag behandelt werden soll. Das Bündnis vermutet, dass die Landesregierung damit warten wird, bis sich das Bundesverfassungsgericht in der Hauptverhandlung mit dem bayerischen Gesetz behandelt hat. Aber sicher ist das nicht. Heute wird der Vortrag in Vaihingen wiederholt, um 15.45 Uhr im Raum V 47.01.
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